Wir treten für Ihr Recht ein.

Unsere Rechtsbereiche

Hier finden Sie einen kleinen Auszug unserer Tätigkeitsschwerpunkte.
Allgemeines Zivilrecht
  • Geldforderungen
  • Unterlassungsansprüche
  • sonstige Ansprüche aus dem Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches

Im Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes stehen Ihnen sowohl Rechtsanwalt Heinz als auch Rechtsanwalt Pickhardt zur Verfügung.

Arzthaftungsrecht
  • Ansprüche gegen Ärzte oder Krankenhäuser auf Grund von Behandlungsfehlern oder mangelnder Aufklärung

Für den Bereich des Arzthaftungsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Pickhardt zur Verfügung.

Baurecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen in Zusammenhang mit Neubauvorhaben oder Bauarbeiten bzw. sonstiger Gewerke an einer bestehenden Immobilie
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen im baurechtlichen Bereich nach VOB oder BGB
  • Baumängel
  • Werksvertragsrecht

Für den Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes stehen Ihnen die Rechtsanwälte Pickhardt und Heinz zur Verfügung.

Erbrecht
  • erbrechtliche Ansprüche
  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbauseinandersetzungen

Für den Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes stehen Ihnen die Rechtsanwälte Pickhardt und Heinz zur Verfügung.

Familienrecht
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht

Rechtsanwalt Heinz als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein ist in diesen Bereichen jeweils auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen stellen dies darüber hinaus sicher.

Handelsrecht
  • Vertretung und Beratung von Angestellten und selbstständigen Handelsvertretern

Für den Bereich des Handelsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Heinz zur Verfügung.

Kaufrecht
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsrechten oder Zahlungsansprüchen

Für den Bereich des Kaufrechts stehen Ihnen die Rechtsanwälte Pickhardt und Heinz zur Verfügung.

Maklerrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Maklercourtagen

Für den Bereich des Maklerrechts stehen Ihnen die Rechtsanwälte Pickhardt und Heinz zur Verfügung.

Miet- und WEG-Recht

Herr Rechtsanwalt Pickhardt berät Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie (Wohnung bzw. Haus). Er berät sowohl Mieter als auch Vermieter hinsichtlich der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wie Zahlungsforderungen, Mängelbeseitigungen oder Kündigungen.

Im Rahmen des WEG werden Hausverwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer entsprechend beraten. Die Beratung umfasst auch gegebenenfalls die Vertretung vor den ordentlichen Gerichten bis hin zum jeweiligen Oberlandesgericht.

Herr Rechtsanwalt Pickhardt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Mietrecht und Immobilien" im Deutschen Anwaltsverein und somit auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen stellen dies darüber hinaus sicher.

Sozialrecht
  • Beratung und Vertretung bei Verhängungen von Sperrzeiten und Kürzungen des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit

Für den Bereich des Sozialrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Heinz zur Verfügung.

Strafrecht

Verteidigung in Strafsachen u.a.:

  • Straßenverkehrsdelikte
  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Nötigung

Für den Bereich des Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Pickhardt zur Verfügung.

Schwerbehindertenrecht
  • Durchsetzung der Anerkennung als Schwerbehinderter
  • Korrektur des Höhe des Grades der Behinderung
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei arbeitsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenstatus

Für den Bereich des Schwerbehindertenrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Heinz zur Verfügung.

Vereinsrecht
  • z.B. Prüfung von Vereinssatzungen

Für den Bereich des Vereinsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Pickhardt zur Verfügung.

Verkehrsrecht
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrs.

Für den Bereich des Verkehrsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Heinz für die o.g. Fälle zur Verfügung. Rechtsanwalt Pickhardt ist darüber hinaus Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Vertragsrecht
  • Gestaltung von Verträgen aller Art
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen.

Für den Bereich des Vertragsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Heinz zur Verfügung.

So nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf:
Tel:  0 22 61 - 62 03 6
  0 22 61 - 62 03 7
Fax: 0 22 61 - 64 82 9
E-Mail:  info@rae-gummersbach.de
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